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Lehrpraxis

Allgemeines

Das Ärztegesetz sieht vor, einen Teil des Turnus zum Arzt für Allgemeinmedizin bzw. zum Facharzt in der Lehrpraxis eines niedergelassenen Arztes zu absolvieren, und zwar insgesamt 12 Monate nach §§ 4 Abs. 3 und 22 Abs. 2 ÄAO.
Die Ausbildung in der Lehrpraxis wird aus den Mitteln des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen gefördert, jedoch reichen die zur Verfügung gestellten Mittel leider nicht aus, um die große Nachfrage nach Lehrpraxisstellen zu befriedigen.

Die Förderungsrichtlinien, welche mit 1. Februar 2006 in Kraft getreten sind, sind in der Ärztekammer für Kärnten erhältlich.

Weiters erhalten Sie auf Wunsch das Ansuchen um Anerkennung als Lehrpraxis, einen Muster-Dienstvertrag für Lehrpraxen, den Antrag um Gewährung der Förderung, welcher ausschließlich im Wege der Landesärztekammer im Bundesministerium eingebracht werden kann, die entsprechenden Rechtsgrundlagen und das Zeugnisformular.

Anzufordern bei Frau Monika Huainig, Tel: 0463/5856-10 Dw. oder per E-Mail: stf@aekktn.at.


Stand: 1.2.2006

  Kollektivvertrag für bei Ärztinnen und Ärzten (Lehrpraxen) bzw. in ärztlichen Gruppenpraxen (Lehrgruppenpraxen) Angestellte mit Stand: 7.10.2009
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