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Lehrpraxis
Allgemeines
Das Ärztegesetz sieht vor, einen Teil des Turnus zum Arzt
für Allgemeinmedizin bzw. zum Facharzt in der Lehrpraxis eines niedergelassenen
Arztes zu absolvieren, und zwar insgesamt 12 Monate nach §§
4 Abs. 3 und 22 Abs. 2 ÄAO.
Die Ausbildung in der Lehrpraxis wird aus den Mitteln des Bundesministeriums
für Gesundheit und Frauen gefördert, jedoch reichen die zur
Verfügung gestellten Mittel leider nicht aus, um die große
Nachfrage nach Lehrpraxisstellen zu befriedigen.
Die Förderungsrichtlinien,
welche mit 1. Februar 2006 in Kraft getreten sind, sind in der
Ärztekammer für Kärnten erhältlich.
Weiters erhalten Sie auf Wunsch das Ansuchen um Anerkennung als Lehrpraxis,
einen Muster-Dienstvertrag für Lehrpraxen, den Antrag um Gewährung
der Förderung, welcher ausschließlich im Wege der Landesärztekammer
im Bundesministerium eingebracht werden kann, die entsprechenden Rechtsgrundlagen
und das Zeugnisformular.
Anzufordern bei Frau Monika Huainig, Tel: 0463/5856-10 Dw. oder per E-Mail:
stf@aekktn.at.
Stand: 1.2.2006
Kollektivvertrag für bei Ärztinnen und Ärzten (Lehrpraxen) bzw. in ärztlichen Gruppenpraxen (Lehrgruppenpraxen) Angestellte
mit Stand: 7.10.2009 |
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