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Ab 1. April 2007
Rahmenvereinbarung für ambulante Operationen
in den Ordinationen


Nach langen Verhandlungen konnte zwischen der Ärztekammer für Kärnten und dem Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs eine Vereinbarung über die Erbringung von ambulanten Operationen abgeschlossen werden.

Laufzeit:  1. April 2007 bis 31. Dezember 2011

Die Tarife (Honorar, Regie, etc.) werden vom 1.4.2007 bis 31.12.2009 um 4 % und vom 1.1.2010 bis 31.12.2011 um weitere 2 % erhöht.

Die Vertreter der Privatkrankenversicherungen haben während der gesamten Verhandlungsphase zum Ausdruck gebracht, dass einzig das von ihnen vorgelegte Leistungsverzeichnis, das auf dem Wiener OP-Katalog für den stationären Bereich (Organschema) basiert, Verhandlungsgrundlage sein kann. Die Streichung vieler Leistungen aus den OP-Gruppen I bis III wurde damit begründet, dass diese Leistungen im stationären Bereich nicht mehr erbracht werden. Es sollen nur jene Leistungen im OP-Katalog vertreten sein, die grundsätzlich eine stationäre Leistungserbringung erfordern.

Es ist aber gelungen, einige wesentliche Leistungen aus den OP-Gruppen I bis III, die von den einzelnen Fachgruppen gefordert wurden, in das neue OP-Schema hineinzureklamieren.

Honorartabelle - Tarife
Leistungsverzeichnis - OP-Schema
Sideletter zur Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung