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| GESUNDHEITSWESEN |
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| Appell der Ärztekammer: |
| KABEG-Gesetz überdenken |
| Ärzte wehren sich gegen versteckte Rationierungen und befürchten, angedachte
Versetzungen zielen auf Ärzte ab. |
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Mit Befremden reagiert die Kärntner Ärztekammer auf die Art
und Weise, wie die FPK-VP-Koalition in der Landesregierung die Änderung des Landeskrankenanstalten-Betriebsgesetzes durchboxen will. „Sie ist demokratiepolitisch
fragwürdig, weil keine Begutachtung vorgesehen ist, und sie enthält
Bestimmungen, die aus ärztlicher Sicht problematisch sind“, erklärte der
Präsident der Ärztekammer Dr. Othmar Haas.
„Wir Ärzte wollen uns keineswegs von irgendeiner politischen Gruppe
vereinnahmen lassen“, erklärt er. Es wäre wünschenswert, wenn Parteipolitik in
Spitälern keine Rolle spielen würde, aber davon sei man noch weit entfernt. Die
Ärztekammer nehme diese Realität zur Kenntnis. „Aber wir haben erhebliche
inhaltliche Bedenken, die ausgeräumt werden müssen,“ erklärt Haas und stellt
drei Forderungen auf.
1. Keine
willkürliche Versetzung von Ärzten: „Man kann Mediziner nicht wie
Schachfiguren behandeln und sie von einem Spital ins andere versetzen. Auch
Ärzte brauchen für ihre Tätigkeit ein gewisses Maß an Motivation. Die ist nur
gegeben, wenn man in einem Haus arbeitet, in dem man sich wohl fühlt und wo man
in einem Team tätig ist. Wir verlangen daher eine Vereinbarung, dass die KABEG
LKH-Ärzte - wenn überhaupt - nur begründet und im Einvernehmen mit der
Ärztekammer versetzen kann“, verlangt Dr. Haas. „Wir brauchen in unseren
Krankenhäusern nicht ein Management durch Zwang, sondern durch Überzeugung.“
2. Medizin von Ökonomie. „Es darf
nicht dazu kommen, dass die zukünftigen Betriebsdirektoren in den Spitälern in
die ärztliche Entscheidungsfreiheit der Primarärzte eingreifen dürfen. Die
Gesetzesänderung darf nicht zu einer versteckten Rationierung von medizinischen
Leistungen führen“, fordert Dr. Haas.
3. Nehmen Sie sich Zeit zum Nachdenken! - Die Kärntner Ärztekammer appelliert an den Landtag, die Abstimmung über die
Novellierung zu verschieben. „Wir glauben, dass ein überfallsartiger Beschluss
der Sache nicht dient und auch gegen das Ärztegesetz verstößt. Dieses schreibt
nämlich vor, dass der Ärztekammer über jede Gesetzesänderung, welche das
Gesundheitswesen betrifft, das Recht zur Stellungnahme eingeräumt wird“, stellt
Dr. Haas fest. „Das war hier nicht der Fall“!
Für die Ärztekammer für Kärnten:
Der Präsident: Dr. Othmar Haas e.h.
Klagenfurt, 06.07.2010
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